SPD-Bundestagsfraktion will Reform des Wahlrechts auf Länder übertragen

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Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt vor, die Reform des Bundestagswahlrechts auf die Länder zu übertragen. Die Reform wurde von der Ampel-Koalition beschlossen und verkleinert den Bundestag sowie vereinfacht das Wahlrecht durch die Abschaffung von Ausgleichs- und Überhangmandaten. Dies soll auch auf die Länderparlamente übertragen werden. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der neuen Wahlrechtsreform, gegen die mehrere Klagen vorliegen. Die Reform regelt die Verrechnung von Erst- und Zweitstimme, um die Größe des Parlaments auf 630 Abgeordnete zu begrenzen. Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet darüber.

Vor einer Verhandlung des Verfassungsgerichts äußert die SPD-Bundestagsfraktion ihre Meinung zu …

Neue Osnabrücker Zeitung

Osnabrück (ots)

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Reform des Bundestagswahlrechts von 2023 auf die Länder auszudehnen vorgeschlagen. Laut dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hat die Ampel-Koalition den Bundestag verkleinert und das Wahlrecht vereinfacht. Die Sitzverteilung sollte nicht mehr vom Wählervotum abweichen und dieses Ziel sei auch für Länderparlamente sinnvoll. Die Reform des Bundestagswahlrechts könne als Vorbild für Reformen in den Bundesländern dienen, so Fechner gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Im März 2023 hat der Bundestag ein Wahlgesetz verabschiedet, das die Verrechnung von Erst- und Zweitstimme neu regelt, um die Größe des Parlaments auf 630 Abgeordnete zu begrenzen. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich ab Dienstag mit der Wahlrechtsreform, gegen die mehrere Klagen eingereicht wurden, da auch in vielen deutschen Landtagen Überhangs- und Ausgleichsmandate existieren.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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